FC Langenthal

Der Schweizerische Fussballverband hat ab dem 6. Juni 2020 ein Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb beschlossen. Die Rahmenbedingungen sind in diesem Konzept für alle dem SFV angeschlossenen Vereine klar und eindeutig aufgegliedert. Die fünf wichtigen Grundsätze sind untenstehend nachzulesen.

Was aber müssen Sie als Zuschauer ab dem ersten offiziellen Heimspiel der Mannschaften beachten? Der Mindestabstand von 1.5 Metern gilt weiterhin, Tragen von Masken bei älteren Personen und solchen, welche an Atemwegserkrankungen oder Diabetes leiden. Personen, welche Fieber oder andere Krankheitssymptome haben, sind angehalten, zuhause zu bleiben. Beim Eintritt ins Stadion „Rankmatte“ sind alle Zuschauer aufgefordert, ihre Kontaktdaten wahrheitsgemäss auf den aufgelegten Listen anzugeben – Contact Tracing!

An- und Abreise zu Spielen

Kollektive Transporte sind möglich, vorausgesetzt, die Personen im Fahrzeug sind untereinander bekannt (Contact Tracing).Weil der Mindestabstand von 1,5 Metern in Cars oder Minibussen nicht eingehalten werden kann, wird für die Dauer der Fahrt das Tragen einer Schutzmaske empfohlen (analog ÖV für Personen ab 12 Jahren). Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften, wenn in einem Fahrzeug Personen aus verschiedenen Haushalten sitzen. Grundsätzlich wird empfohlen, wenn immer möglich individuell zu Spielen und Trainings anzureisen.

 

Die nachfolgenden Regelungen und Empfehlungen gelten vorbehältlich neuer rechtsverbindlicher Bestimmungen von Bund, Kantonen und Verbänden und werden im Bedarfsfall aktualisiert.

1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

 

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1,5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

 

4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen

Es dürfen seit dem 12. August 2020 – nach der Pressekonferenz des Bundesrates in Bern – mehr als 300 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der Sportanlage anwesend sein. Für jeden Zuschauer sind mindestens 4m2 zugängliche Fläche vorzusehen. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu lenken, dass die Distanz von 1,5 Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann.

 

5. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht. In welcher Form die Liste geführt wird (clubcorner.ch, doodle, App, Excel, usw.), ist dem Verein freigestellt.

Verhalten bei einem Infektionsfall

Bei einem Corona-Infektionsfall im Verein oder beim Verdacht einer Ansteckung auf der Sportanlage muss der zuständige Kantonsarzt informiert werden. Dieser entscheidet anschliessend über das weitere Vorgehen (Quarantänepflicht ja oder nein, für wen genau, etc.).

Kontakt: Kantonsarztamt des Kantons Bern: Tel: 031 / 636 43 85 – Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Aufgrund hoher Auslastung durch die COVID-19-Pandemie bitten wir Sie, die Abteilung Epidemiologie im Kantonsarztamt via E-Mail statt via Telefon zu kontaktieren. Ihre Anfrage wird sobald als möglich bearbeitet.

Spielverschiebungen bei positiven COVID-19-Fällen in einem Team

Für die Ansetzung bzw. Verschiebung von Spielen gilt Art. 45 des Wettspielreglements des SFV. Demnach kann die Verschiebung eines Spiels beantragt werden, wenn mindestens sechs Spieler eines Teams an der gleichen infektiösen Krankheit leiden. Gleiches gilt analog, wenn sich mindestens sechs Kaderspieler eines Teams zum Zeitpunkt eines Spiels in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Die entsprechenden ärztlichen Nachweise müssen vom Verein erbracht werden.

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