Geschätzte Mitglieder
Infolge der nach wie vor sehr herausfordernden Situation mit Covid-19 und gestützt auf die vom Bundesrat erlassenen Bestimmungen hat sich der Vorstand des FC Langenthal entschieden, die 118. Mitgliederversammlung, welche das letzte Vereinsjahr (d.h. das Vereinsjahr 2019/20) betrifft, auf dem schriftlichen Weg durchzuführen.
Hier kann das Protokoll der 117. Mitgliederversammlung eingesehen werden
Geschätzte Sportfreunde des FC Langenthal
Wir möchten euch über die neusten Massnahmen Covid-19 informieren. Bekanntlich hat der Bund und zum Teil die Kantone neue Regelungen zu Covid-19 erlassen. Wir halten uns an die kommunizierten Regeln, gut möglich das in den nächsten Tagen noch weitere Feinheiten publiziert werden. Ab sofort müssen folgende zusätzlichen Schutzmassnahmen umgesetzt werden:
Wer gerne eine Maske mit dem FC Langenthal Logo haben möchte, darf sich gerne via
Geschätzte Vereinsmitglieder / Sponsoren / Ehrenmitglieder etc.
Gemäss Stand vom 2.11.2020 sind nach nationalen Vorgaben Veranstaltungen bis 50 Personen noch möglich, es muss aber ein Schutzkonzept vorliegen und umgesetzt werden (Covid-19-Verordnung https://bit.ly/2JMjPeT) Im Vergleich mit dem Bund gelten folgende Regeln (vorläufig bis 23.11.2020): • Im Kanton Bern dürfen Veranstaltungen nur mit maximal 15 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Corona Bestimmungen alle Kantone
Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen die Mitgliederversammlung (ursprünglich geplant im November) schriftlich durchzuführen und werden euch im Januar per Brief kontaktieren.
Sportliche Grüsse & "Blibet gsung!"
Stv. für den gesamten Vorstand
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat weitere Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie beschlossen.
Wettkämpfe sowie Trainings von Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Mannschaften der beiden obersten Ligen in den Sportarten Fussball, Eishockey, Handball, Volleyball und Unihockey. Allerdings sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr zugelassen. Die neue Verordnung tritt am 24. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 23. November. Ab morgen Samstag, 24.10.2020, ist bis auf weiteres das Fussballspielen auf der Rankmatte oder auf anderen Fussballplätzen untersagt. Die Entscheide des Regierungsrats hat auch Auswirkungen für unseren Nachwuchs, dessen Betrieb ab sofort eingestellt werden muss.
Medienmitteilung des Regierungsrates => Gezielte Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie